Im Lexikon der Psychologie (Dorsch, 2017) läßt sich nachlesen: "Psychotherapie bezeichnet allgemein die gezielte professionelle Behandlung psychischer Störungen oder psychisch bedingter körperlicher Störungen mit psychologischen Mitteln".

Die psychischen Störungen, für die Psychotherapie als geeignete Behandlungsform anerkannt ist, werden in den Psychotherapierichtlinien genauer beschrieben. Dort finden sich auch die anerkannten Psychotherapieverfahren und die psychotherapeutischen Methoden, mit denen eine psychotherapeutische Behandlung zu Lasten der Krankenversicherungen durchgeführt werden kann. Darüber hinaus haben Fachgesellschaften Leitlinien aufgestellt, die das empfohlene Vorgehen in der fachlich fundierten Behandlung psychischer Störungsbilder beschreiben (AWMF-Leitlinien). Das konkrete Vorgehen bei der Aufnahme einer Psychotherapie wird in den Psychotherapievereinbarungen beschrieben.

Da Betroffene häufig selber unsicher sind, ob bei ihnen eine psychische Störung vorliegt, bei der ein psychotherapeutischer Behandlungsbedarf besteht, empfiehlt sich zunächst die Vereinbarung eines Sprechstundentermins. Zur Vereinbarung eines solchen unverbindlichen Termins dürfen Sie mich gern anrufen oder den Kontakt auf andere Art suchen (siehe Menüpunkt Anfahrt/Kontakt). Während eines Sprechstundentermins und ggfs. auch in weiteren Folgeterminen versuche ich Sie eingehend zu den bestehenden Problemen oder Störungsanzeichen zu befragen, um Sie dann über meine Einschätzung aufzuklären und im Hinblick auf eine evtl. Diagnose zu beraten. Sollte es sich in der Sprechstunde herausstellen, dass eine behandlungsbedürftige psychische Störung besteht, werde ich Ihnen meine Behandlungsempfehlungen erläutern. Diese können z.B. in der Aufnahme einer Akutbehandlung bestehen, die in der Regel rasch beginnen kann. Im Hinblick auf die Anzahl der Sitzungen ist eine Akutbehandlung aber auf maximal 12 Sitzungen begrenzt. Sollte die Aufnahme einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie notwendig und gewünscht sein, kann nach wenigen Probesitzungen bei der Krankenversicherung die Übernahme der Kosten für eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) beantragt werden. Natürlich entscheiden Sie im Anschluss an einen Sprechstundentermin selber, ob Sie eine empfohlene Behandlung aufnehmen möchten. Das Vorgehen in einer Behandlung in meiner Praxis wird vor der Aufnahme und während der Therapie immer wieder sorgfältig mit Ihnen abgestimmt. Grundsätzlich ist es in meiner Praxis möglich, sowohl eine Einzel- als auch eine Gruppenbehandlung oder eine Mischung aus beiden Behandlungsformen durchzuführen. Auch bei der Entscheidung, ob eine Einzel- oder eine Gruppenbehandlung oder eine Mischung aus beiden Behandlungsformen in Frage kommt, werden Ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt. Sollte ich im Anschluss an einen Sprechstundentermin nicht in der Lage sein, Ihnen eine notwendige und gewünschte Behandlung in meiner Praxis anzubieten, werde ich Ihnen bei der Suche nach alternativen Behandlern oder Behandlungsformen behilflich sein.

In meiner Praxis biete ich Ihnen Psychotherapie auf einer verhaltenstherapeutischen Grundlage an, da sich diese Methodik in zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen als effektiv erwiesen hat und die Krankenversicherungen die Kosten für Verhaltenstherapie aufgrund der wissenschaftlchen Wirksamkeitsnachweise in der Regel übernehmen. Wenn es notwendig und sinnvoll ist, kann das verhaltenstherapeutische Vorgehen durch Elemente anderer Therapieformen ergänzt werden.

 

Ein besonderer Therapieschwerpunkt besteht in der Behandlung von Gefühlsregulationsstörungen mit Dialektisch Behavioraler Therapie (DBT), die sich insbesondere bei der Behandlung von Patienten mit emotional instabilen Persönlichkeitsstörungen (Borderline-Persönlichkeitsstörungen) als wirksam erwiesen hat. Da Patienten mit Borderline-Persönlichkeitsstörungen oft gleichzeitig unter Depressionen, Posttraumatischen Belastungsstörungen, Angststörungen, Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)störungen, Essstörungen und/oder Störungen durch Substanzkonsum leiden, zählt die Behandlung dieser Störungsbilder ebenfalls zu den Therapieschwerpunkten in meiner Praxis.

 

Das psychotherapeutische Behandlungsspektrum umfasst neben den Therapieschwerpunkten auch die Behandlung von Patienten mit Affektiven Störungen, Zwangsstörungen, Somatoformen und Dissoziativen Störungen, Reaktionen auf Belastungen und Anpassungsstörungen, weiteren Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Entwicklungsstörungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Behandlung von Patienten mit Suchtstörungen oder Psychotischen Störungen.