Für gesetzlich Versicherte (alle Kassen)

 

Die Praxis ist zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen. D.h. die Kosten für Sprechstundentermine, probatorische Sitzungen und Sitzungen der Akutbehandlung sowie für Psychotherapien (auf Antrag) werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen und zwischen mir und der Krankenversicherung direkt abgerechnet. Dafür ist es notwendig, dass Sie Ihre Versichertenkarte zum Sprechstundentermin und in jedem neuen Quartal mitbringen. Abrechnungsgrundlage ist die jeweils gültige Version des EBM.